Motorradkauf im EU und nicht EU Ausland – was ist zu beachten?

Neue Motorräder ausgewählter Hersteller sind im Ausland manchmal viel preiswerter als bei deutschen Händlern erhältlich. Wer ernsthaft über einen Kauf nachdenkt, sollte sich jedoch umfassend informieren. Es gilt insbesondere die Kostenfallen zu kennen, damit der Motorradkauf nicht teurer als erwartet wird. Von Jahr zu Jahr steigt die Anzahl der Motorradfahrer, die mit dem Gedanken spielen, ihr nächstes Bike im Ausland zu erwerben. Besonders Händler in Dänemark und Großbritannien werden näher in Augenschein genommen, weil in diesen beiden Ländern satte Preisnachlässe locken. Je nach Marke und Modell besteht die Aussicht, eine Ersparnis von bis zu 30 Prozent zu erzielen.

Weshalb sich die Preise so sehr unterscheiden

Dass beim Motorradkauf im Ausland solch attraktive Preisvorteile locken, hat einen simplen Hintergrund. In jedem Land werden Neufahrzeuge unterschiedlich besteuert – und das zum Teil erheblich höher als in Deutschland. So wird beispielsweise in Dänemark eine Luxussteuer fällig, die sich auf satte 180 Prozent beläuft. Damit es den Herstellern gelingt, dennoch Fahrzeuge abzusetzen, senken sie häufig die Nettopreise und verbessern zugleich die Ausstattungen. Käufer aus Deutschland dürfen sich von den zunächst sehr hoch erscheinenden Preisen nicht abschrecken lassen. Sofern ein Motorrad als Neufahrzeug klassifiziert wird, kann die Einfuhr nach Deutschland zum Nettopreis erfolgen. Ein Fahrzeug gilt dann als Neufahrzeug, wenn die Erstzulassung maximal sechs Monate zurückliegt oder der Tachostand weniger als 6.000 Kilometer beträgt.

Worauf bei der Einfuhr zu achten ist

Solange ein Neufahrzeug aus einem EU-Mitgliedstaat nach Deutschland eingeführt wird, ist der Ablauf ganz simpel. Dank des liberalisierten Marktes werden keine Zollgebühren fällig, stattdessen gilt es lediglich 19 Prozent Umsatzsteuer auf den Nettopreis zu entrichten. Dieser Betrag ist innerhalb von zehn Tagen nach dem Erwerb an das Finanzamt abzuführen. Wird hingegen ein gebrauchtes Motorrad gekauft, fällt keine deutsche Umsatzsteuer an – stattdessen ist im Ausland der volle Bruttopreis zu entrichten. Damit es bei der späteren Zulassung zu keinen Schwierigkeiten kommt, sind einige ergänzende Dinge zu beachten. Ganz wichtig sind die Fahrzeugpapiere, die im Idealfall nicht vor dem Jahr 2007 ausgestellt wurden und somit von der Zulassungsstelle problemlos anerkannt werden. Außerdem sollte das Certificate of Conformity beiliegen, es bestätigt die technischen Voraussetzungen, die für eine Zulassung innerhalb Europas gelten.

Aufgepasst bei Motorrädern aus dem Nicht-EU-Ausland

Deutlich aufwendiger gestaltet sich die Einfuhr von Motorrädern, deren Erwerb außerhalb der EU erfolgt. Hier gilt es vor allem rechtzeitig an die Kostenseite zu denken, da im Regelfall sowohl Einfuhrumsatzsteuer als auch Zollgebühren zu entrichten sind. Hinzu kommen dann oftmals noch hohe Transportkosten, sodass es abzuwägen gilt, ob sich der Erwerb aus finanzieller Sicht überhaupt rechnet. Ein weiteres Thema sind die technischen Beschaffenheiten. Je nach Markt, für den ein Motorrad produziert wurde, können erhebliche Abweichungen zu den Anforderungen bestehen, die in Deutschland gelten. Bei Motorrädern aus Großbritannien ist es beispielsweise nicht ungewöhnlich, dass die Beleuchtung und ggf. sogar die Instrumente anzupassen sind. Außerdem können Abweichungen bei den Abgaswerten existieren, die bei der ersten TÜV-Prüfung für Ärger sorgen. Liegt kein Certificate of Conformity vor, bedarf es zunächst einer Vollabnahme beim TÜV oder einer anderen Prüfstelle, die zusätzliche Kosten verursacht und womöglich weitere technische Modifikationen auf den Plan ruft.

Quellen zum Thema:

http://www.adac.de/mehrwert-zulassungssteuern-eu/

http://www.autoscout24.de/motorrad/

http://www.uship.com/de/motorradimport/

Bildquelle: harley-davidson.com

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